Arbeitslose

Arbeitslose und sonstige Arbeitsuchende

Sie können sich bei der kroatischen Arbeitsagentur als arbeitslos oder arbeitsuchend melden.

Die kroatische Arbeitsagentur unterstützt Sie u.a. mit:

  • Informationen zu offenen Arbeitsstellen,
  • Unterstützung bei der Festlegung des Arbeitspotenzials, der Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeitschancen, und der Berufen mit größtem Chancenpotenzial,
  • Informationen zum Arbeitsmarktstand – Arbeitslosenstruktur, gefragte und weniger gefragte Berufe,
  • Workshops, durch die Sie neue Kenntnisse und Fertigkeiten für eine erfolgreichere Arbeitssuche erhalten (Wie schreibe ich einen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben, wie stelle ich mich beim Arbeitgeber vor, Selbstevaluierungsmethoden, Techniken der aktiven Arbeitssuche),
  • Rechtsberatung,
  • Unterstützung bei der zusätzlichen (Selbst)evaluierung der eigenen Möglichkeiten, Hilfe bei der Wahl des Ausbildungsprogramms, Bestimmung der Resterwerbsfähigkeit.

 

Arbeitslos sind Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die:

  • erwerbsfähig oder teilweise erwerbsfähig sind,
  • sich in keinem Arbeitsverhältnis befinden,
  • nicht selbstständig erwerbstätig sind,
  • aktiv Arbeit suchen und
  • arbeitswillig sind.

Arbeitslose:

  • dürfen keine registrierte Handelsgesellschaft oder sonstige juristische Person bzw. nicht mehr als 25 % an Handelsgesellschaften oder sonstigen juristischen Personen halten bzw. kein gemeldetes Gewerbe, freien Beruf oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
  • dürfen keine Rente beziehen (mit Ausnahme von Rentenbeziehern, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben sowie Bezieher von Hinterbliebenenrente, denen diese Rente nicht ausgezahlt wird)
  • dürfen die Bedingungen für die Altersrente nicht erfüllen
  • dürfen aufgrund von Gutachten über vorübergehende Beschäftigungsunfähigkeit, welche vom Zentrum für berufliche Rehabilitation ausstellt werden, nicht in Programmen für soziale Inklusion sein oder
  • dürfen nicht ordentliche Schüler oder ordentlich Studierende sein.

Die aktive Arbeitssuche umfasst die Teilnahme des Arbeitslosen an:

  • Beratungen,
  • individuellen Beratungsgesprächen,
  • Beratungen in Gruppen,
  • der Festlegung von Maßnahmen, die der Vorbereitung für dessen Beschäftigung dienen,
  • der Festlegung von Maßnahmen und Zielen eines Berufsplans mit Erfüllungsfristen,
  • der Festlegung von Maßnahmen und Zielen einer Vereinbarung über den Einstieg in den Arbeitsmarkt mit Erfüllungsfristen
  • der Durchsetzung der im Berufsplan festgelegten Maßnahmen,
  • der Abfrage offener Stellen auf der Internetseite der Agentur,
  • Initiativbewerbungen auf offene Stellenangebote,
  • der Führung eines Tagebuchs über die Arbeitssuche,
  • Workshops für die Entwicklung von Fähigkeiten, die das Karrieremanagement fördern,
  • Bewerbungsverfahren
  • Verfahren zur Berufsorientierung

 

Rechte und Pflichten von Arbeitslosen

Die Rechte und Pflichten der Arbeitslosen sind mit dem Arbeitsmarktgesetz geregelt (Amtsblatt Narodne novine Nr. 118/18, 32/20 und 18/22) geregelt.

Rechte

  • Anspruch auf Geldleistung und Kostenerstattung während der Ausbildung
  • Anspruch auf Geldleistung und Kostenerstattung während der Berufsausbildung ohne Begründung eines Arbeitsverhältnisses
  • Anspruch auf Geldleistung eines Versicherten in der verlängerten Rentenversicherung auf Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages für ständige saisonale Arbeiten
  • Anspruch auf einmalige Geldleistung und Fahrt- und Umzugskostenerstattung
  • Anspruch auf Rentenversicherung, wenn die Person ihren Anspruch auf Geldleistungen geltend macht, die vorausgesetzten Rentenversicherungsjahre aufweist und ihr höchstens 5 Jahre in der Rentenversicherungszeit für die Altersrente fehlen
  • Anspruch auf finanzielle Beihilfe für Arbeitslose mit Behinderung
  • Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung

 

 

Pflichten

  • Regelmäßige Kontaktaufnahme zum Arbeitsberater zum vereinbarten Termin
  • Teilnahme an der individuellen Beratung
  • Zusammen mit dem Beschäftigungsberater einen professionellen Plan für die Arbeitssuche/Vereinbarung über den Einstieg auf den Arbeitsmarkt ausarbeiten und alle mit dem professionellen Plan/der Vereinbarung über den Einstieg auf den Arbeitsmarkt festgelegten Maßnahmen einhalten
  • sich um ausgeschriebene Stellen bewerben
  • arbeitswillig sein, indem den Einladungen der Agentur zwecks Vorbereitung auf Beschäftigung zu den im Berufsplan festgelegten Terminen Folge geleistet wird
  • Aktivitäten zwecks Beschäftigungsverbesserung auszuführen: an Gruppenberatungsworkshops teilnehmen, bei welchen die Fähigkeiten für die aktive Arbeitssuche vermittelt werden und bei der Berufsselektion – Auswahl bestimmter Arbeitsstellen und Ausbildungen teilnehmen

 

Sonstige Arbeitssuchende

Sonstige Arbeitssuchende sind erwerbstätige Personen, die ihren Arbeitsplatz wechseln möchten, ordentlich Studierende oder Schüler und andere Personen, die Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen möchten, jedoch nicht als arbeitslos gelten.

Sonstige Arbeitssuchende können keine Ansprüche für Arbeitslos geltend machen.

Weitere Informationen

 

Wichtige Links

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