Nutzer der Mutterschafts- und Elternleistungen sind die Eltern des Kindes oder mit ihnen gleichgestellte Personen.
Alle Nutzer sind je nach ihrem arbeitsrechtlichen Status in drei Kategorien unterteilt.
Als beschäftigter oder selbstständig erwerbstätiger Nutzer gelten Personen, denen:
- auf Grundlage ihres Beschäftigungsverhältnisses gemäß den Arbeitsvorschriften der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt wurde, wovon folgende Personen umfasst sind:
- Personen in einem Arbeitsverhältnis, Beamte und Bedienstete sowie laut Sondervorschriften mit ihnen gleichgestellte Personen, die auf dem Hoheitsgebiet der Republik Kroatien beschäftigt sind,
- Personen mit Wohnsitz oder genehmigtem Daueraufenthalt oder langfristigem Aufenthalt in der Republik Kroatien, die in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat arbeiten und keinen Krankenversicherungsträger im Mitgliedstaat oder Vertragsstaat haben bzw. die nicht gemäß den Vorschriften des Beschäftigungslandes so pflichtversichert sind, wie dies mit den Vorschriften der Europäischen Union bzw. der völkerrechtlichen Abkommen über Sozialversicherungen vorgeschrieben ist
- auf Grundlage der selbstständigen Erwerbstätigkeit der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt wurde, wovon folgende Personen umfasst sind:
- Personen, die auf dem Hoheitsgebiet der Republik Kroatien einer Gewerbetätigkeit oder einer damit gleichgestellten Tätigkeit nachgehen
- Personen, die selbstständig als Freiberufler tätig sind
- Personen, die in der Republik Kroatien hauptberuflich land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, vorausgesetzt, sie sind einkommens- oder gewinnsteuerpflichtig und nicht auf Grundlage eines Arbeitsverhältnisses oder als Nutzer von Rentenansprüchen versichert
- Personen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten als einzigen Beruf oder hauptberuflich ausüben und im Verzeichnis landwirtschaftlicher Familienbetriebe als Träger oder Mitglied des landwirtschaftlichen Familienbetriebs registriert sind und nicht auf Grundlage eines Arbeitsverhältnisses oder als Nutzer von Rentenansprüchen versichert sind oder sich in ordentlicher Schulausbildung befinden
- Beamte von Religionsgemeinschaften, die in dem von der zuständigen staatlichen Behörde geführten Register der Regionsgemeinschaften registriert sind und nicht auf Grundlage eines Arbeitsverhältnisses versichert sind
Als beschäftigter Elternteil gilt auch der-/diejenige, der/die:
- in den ständigen Dienst staatlicher Behörden oder Behörden der lokalen und regionalen Selbstverwaltung gewählt oder bestellt werden, vorausgesetzt, ihm/ihr wird dafür Gehalt gezahlt und der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt
- Mitglieder der Verwaltung bzw. geschäftsführende Direktoren einer Handelsgesellschaft, Massenverwalter im Konkurs oder Leiter einer Genossenschaft, vorausgesetzt, ihnen ist auf dieser Grundlage der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt
- Personen, die sich in beruflicher Fortbildung ohne Begründung eines Arbeitsverhältnisses befinden bzw. sich in beruflicher Fortbildung mit der Möglichkeit, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß besonderen Vorschriften zu nutzen, befindet und der auf dieser Grundlage der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt ist
- pflegende Elternteil bzw. Betreuungsperson gemäß dem die Sozialfürsorge regelnden Gesetz, dem/der auf dieser Grundlage der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt ist
- Personen, die einen kroatischen Kriegsinvaliden aus dem Kroatienkrieg pflegen und unterstützen, dem auf dieser Grundlage der Status eines Versicherten aus der Kranken- und Rentenpflichtversicherung anerkannt ist
Arbeitslose Nutzer, Landwirte, die nicht einkommens- und gewinnsteuerpflichtig sind, Nutzer, die sonstige Einkommen erzielen sowie
Nutzer außerhalb des Arbeitssystems – Rentenbezieher, Nutzer des Rechts auf berufliche Rehabilitation, Nutzer des Anspruchs auf Invaliditätsrente aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit, arbeitsunfähige Personen, ordentliche Schüler, ordentlich Studierende… und alle weiteren versicherten Personen der Kroatischen Rentenversicherungsanstalt, die den Anspruch nicht als beschäftigter bzw. selbstständig erwerbstätiger Elternteil, auf Grundlage eines sonstigen Einkommens, als arbeitsloser Elternteil, Landwirt u.a.) geltend machen können.