Mutterschaftsleistungen sind in Kroatien durch das Gesetz über Mutterschafts- und Elterngeld geregelt (kroat. Amtsblatt Nr. 85/08, 110/08, 34/11, 54/13, 152/14, 59/17 und 37/20).
Anspruchsberechtigt sind Personen in der obligatorischen Krankenversicherung der kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO), sofern sie auch weiteren vorgeschriebenen Bedingungen genügen.
Leistungen können Mütter und Väter, Adoptivelternteile, Vormunde, Pflegeelternteile oder andere natürliche Personen beziehen, denen ein Minderjähriger gerichtlich zugesprochen wurde.