Staatsangehörige von Vertragsstaaten
Wenn Sie in einem Staat, mit dem Kroatien ein die Gesundheitsversorgung regelndes Sozialversicherungsabkommen hat (Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Mazedonien und die Türkei), krankenversichert sind, beziehen Sie während Ihres Aufenthalts in Kroatien Gesundheitsleistungen wie andere Versicherte in Kroatien, allerdings in dem in den jeweiligen Abkommen festgelegten Umfang und zu Lasten Ihres Krankenversicherungsträgers.
Sind Sie Staatsangehöriger einer dieser Staaten, aber gleichzeitig bei der kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) pflichtversichert, erhalten Sie Anspruch auf Gesundheitsversorgung gemäß kroatischer Rechtsvorschriften.
Staatsangehörige von Nichtvertragsstaaten
Kommen Sie aus einem Land, mit dem Kroatien kein Abkommen hat (und das kein EU-Land ist), müssen Sie bei der HZZO versichert sein, um Anspruch auf Gesundheitsversorgung in Kroatien zu erhalten.
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