Staatsangehörige von Vertragsstaaten
Wenn Sie in einem Staat, mit dem Kroatien ein die Gesundheitsversorgung regelndes Sozialversicherungsabkommen hat (Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Mazedonien und die Türkei), krankenversichert sind, beziehen Sie während Ihres Aufenthalts in Kroatien Gesundheitsleistungen wie andere Versicherte in Kroatien, allerdings in dem in den jeweiligen Abkommen festgelegten Umfang und zu Lasten Ihres Krankenversicherungsträgers.
Sind Sie Staatsangehöriger einer dieser Staaten, aber gleichzeitig bei der kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) pflichtversichert, erhalten Sie Anspruch auf Gesundheitsversorgung gemäß kroatischer Rechtsvorschriften.
Staatsangehörige von Nichtvertragsstaaten
Wenn Sie aus einem Staat stammen, mit dem Kroatien keinen völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat (und das weder Mitglied der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist) müssen Sie, um Ansprüche aus der Krankenpflichtversicherung geltend machen zu können, in Kroatien einen regulierten ordentlichen Versichertenstatus bei der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt haben.
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