Arbeitsunfall/Berufskrankheit - kurzfristige Leistungen

Gemäß kroatischer Rechtsvorschriften ist ein Arbeitsunfall:

  1. eine durch ein unmittelbares und kurzfristiges mechanisches, physisches oder chemisches Einwirken hervorgerufene Verletzung, sowie eine durch plötzliche Veränderungen der Körperhaltung, unerwarteter Körperbelastungen oder anderen Änderungen des physiologischen Organismus-Zustands hervorgerufene Verletzung, sofern sie infolge der Verrichtung jener Arbeiten oder jener Tätigkeiten entstand, für deren Ausübung der Verletzte gesetzlichen krankenversichert ist, sowie eine Verletzung infolge eines obligatorischen Konditionstrainings zwecks Aufrechterhaltung der psychophysischen Fitness für die Ausübung bestimmter Arbeiten, gemäß besonderer Vorschriften,
  2. eine Krankheit, die unmittelbar und ausschließlich als Folge eines Unfalls oder einer höheren Gewalt während der Arbeitszeit, bzw. der Ausübung jener Tätigkeiten oder in Bezug auf die Ausübung dieser Tätigkeiten entstand, auf Grundlage welcher der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
  3. eine auf gleiche Weise entstandene Verletzung, die sich der Versicherte auf seinem gewöhnlichen Weg von der Wohnung in die Arbeitsstätte und umgekehrt sowie auf dem Weg zu der ihr zugesicherten Arbeit, bzw. zur Arbeit, auf deren Grundlage sich der Versicherte in der Krankenpflichtversicherung befindet, zuzog.
  4. eine Verletzung bzw. Krankheit nach Punkt 1 und 2, die beim Versicherten unter bestimmten Umständen entsteht (reguläre Ausbildung, Rettungsaktionen, Wehrdienst u.a.).

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch längere direkte Einwirkung der Arbeitsprozesse und -bedingungen bei bestimmten Tätigkeiten hervorgerufen werden.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Das Verfahren wird eingeleitet, indem das Formular „Antrag auf Arbeitsunfall“ oder „Antrag auf Berufskrankheit“ bei der für den Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen Regionalstelle oder Zweigstelle der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) eingereicht wird der versicherten Person und kann je nach Sitz des Arbeitgebers auch bei der Regionalstelle oder Zweigstelle der Kroatischen Krankenversicherung eingereicht werden.

 

Meldung eines Arbeitsunfalls

Meldung einer Berufskrankheit

Juristische oder natürliche Personen bzw. staatliche Behörden sind als Arbeitgeber oder Organisator bestimmter Tätigkeiten und Aktivitäten verpflichtet, von Amts wegen oder auf Ersuchen des verletzten oder erkrankten Arbeitnehmers bzw. der versicherten Person, dem die Rechte für den Fall eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit zugesprochen werden, die Anmeldung über den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit einzubringen.

Sollte der Arbeitgeber oder Organisator bestimmter Tätigkeiten und Aktivitäten nicht in Einklang mit dem Aufgeführten vorgehen, hat der ausgewählte Hausarzt auf Antrag der verletzten oder erkrankten versicherten Person oder auf Antrag des zuständigen Facharztes für Arbeitsmedizin die Anmeldung einzubringen.

Im Rahmen der Krankenpflichtversicherung wird Versicherten in der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt Folgendes zugesprochen:

  1. Anspruch auf spezielle Gesundheitsversorgung für Arbeitnehmer, denen Maßnahmen spezieller Gesundheitsversorgung zugesichert werden, die von Fachärzten für Arbeitsmedizin / Arbeits- und Sportmedizin in Einklang mit den die Gesundheitsversorgung regelnden Gesetzen sowie auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen besonderer Gesetze und Verordnungen durchführen.
  2. Ansprüche bei anerkannten Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten.

Die Ansprüche bei anerkannten Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten werden des Weiteren wie folgt unterteilt:

  1. Anspruch auf Gesundheitsversorgung und
  2. Anspruch auf Geldleistungen:

– Lohnfortzahlungen während der vorübergehenden durch einen anerkannten Arbeitsunfall bzw. eine anerkannte Berufskrankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit,

– Erstattung der bei der Ausübung des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung aus der Krankenpflichtversicherung, welche durch einen anerkannten Arbeitsunfall bzw. eine anerkannte Berufskrankheit verursacht wurden, anfallenden Fahrtkosten sowie

– Erstattung der Bestattungskosten, falls die versicherte Person stirbt und der Tod direkte Folge des anerkannten Arbeitsunfalls bzw. anerkannten Berufskrankheit ist.

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