Gemäß kroatischer Rechtsvorschriften ist ein Arbeitsunfall:
- eine durch ein unmittelbares und kurzfristiges mechanisches, physisches oder chemisches Einwirken hervorgerufene Verletzung, sowie eine durch plötzliche Veränderungen der Körperhaltung, unerwarteter Körperbelastungen oder anderen Änderungen des physiologischen Organismus-Zustands hervorgerufene Verletzung, sofern sie infolge der Verrichtung jener Arbeiten oder jener Tätigkeiten entstand, für deren Ausübung der Verletzte gesetzlichen krankenversichert ist, sowie eine Verletzung infolge eines obligatorischen Konditionstrainings zwecks Aufrechterhaltung der psychophysischen Fitness für die Ausübung bestimmter Arbeiten, gemäß besonderer Vorschriften,
- eine Krankheit, die unmittelbar und ausschließlich als Folge eines Unfalls oder einer höheren Gewalt während der Arbeitszeit, bzw. der Ausübung jener Tätigkeiten oder in Bezug auf die Ausübung dieser Tätigkeiten entstand, auf Grundlage welcher der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
- eine auf gleiche Weise entstandene Verletzung, die sich der Versicherte auf seinem gewöhnlichen Weg von der Wohnung in die Arbeitsstätte und umgekehrt sowie auf dem Weg zu der ihr zugesicherten Arbeit, bzw. zur Arbeit, auf deren Grundlage sich der Versicherte in der Krankenpflichtversicherung befindet, zuzog.
- eine Verletzung bzw. Krankheit nach Punkt 1 und 2, die beim Versicherten unter bestimmten Umständen entsteht (reguläre Ausbildung, Rettungsaktionen, Wehrdienst u.a.).
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch längere direkte Einwirkung der Arbeitsprozesse und -bedingungen bei bestimmten Tätigkeiten hervorgerufen werden.
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