Arbeitsunfall/Berufskrankheit - kurzfristige Leistungen

Gemäß kroatischer Rechtsvorschriften ist ein Arbeitsunfall:

  1. eine durch ein unmittelbares und kurzfristiges mechanisches, physisches oder chemisches Einwirken hervorgerufene Verletzung, sowie eine durch plötzliche Veränderungen der Körperhaltung, unerwarteter Körperbelastungen oder anderen Änderungen des physiologischen Organismus-Zustands hervorgerufene Verletzung, sofern sie infolge der Verrichtung jener Arbeiten oder jener Tätigkeiten entstand, für deren Ausübung der Verletzte gesetzlichen krankenversichert ist, sowie eine Verletzung infolge eines obligatorischen Konditionstrainings zwecks Aufrechterhaltung der psychophysischen Fitness für die Ausübung bestimmter Arbeiten, gemäß besonderer Vorschriften,
  2. eine Krankheit, die unmittelbar und ausschließlich als Folge eines Unfalls oder einer höheren Gewalt während der Arbeitszeit, bzw. der Ausübung jener Tätigkeiten oder in Bezug auf die Ausübung dieser Tätigkeiten entstand, auf Grundlage welcher der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
  3. eine auf gleiche Weise entstandene Verletzung, die sich der Versicherte auf seinem gewöhnlichen Weg von der Wohnung in die Arbeitsstätte und umgekehrt sowie auf dem Weg zu der ihr zugesicherten Arbeit, bzw. zur Arbeit, auf deren Grundlage sich der Versicherte in der Krankenpflichtversicherung befindet, zuzog.
  4. eine Verletzung bzw. Krankheit nach Punkt 1 und 2, die beim Versicherten unter bestimmten Umständen entsteht (reguläre Ausbildung, Rettungsaktionen, Wehrdienst u.a.).

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch längere direkte Einwirkung der Arbeitsprozesse und -bedingungen bei bestimmten Tätigkeiten hervorgerufen werden.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Hierfür ist das Formular „Meldung eines Arbeitsunfalls“ bzw. das Formular „Meldung einer Berufskrankheit“ der für den Versicherten örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Krankenversicherung (HZZO), oder alternativ der für den Geschäftssitz des Arbeitgebers örtlich zuständigen Geschäftsstelle der HZZO einzureichen.

Formular Meldung eines Arbeitsunfalls

Formular Meldung einer Berufskrankheit

Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber oder die selbstständige Person, bzw. bei Unfällen unter bestimmten Umständen der Veranstalter bestimmter Arbeiten und Aktivitäten. Die Meldung eines Arbeitsunfalls / einer Berufskrankheit kann auch durch den gewählten Hausarzt des Versicherten erfolgen. Das Verfahren zur Festlegung eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit kann auch durch den Versicherten eingeleitet werden, indem er einen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle der kroatischen Krankenversicherungsanstalt stellt, die für seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort zuständig ist.

Im Rahmen der Krankenversicherung wird Versicherten in der HZZO Folgendes zugesprochen:

1 Anspruch auf spezielle Gesundheitsversorgung des Arbeitnehmers durch Fachärzte für Arbeitsmedizin und

2 Ansprüche bei anerkannten Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten.

 

Die Ansprüche bei anerkannten Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten werden wie folgt unterteilt:

  1. a) Anspruch auf Gesundheitsversorgung
    und
    b) Anspruch auf Geldleistung:

Lohnfortzahlungen während der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit,

– Erstattung der bei der Ausübung des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung aufgetretenen Fahrtkosten, sowie

– Bestattungskostenerstattung.

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