Versicherte aus Vertragsstaaten
Wenn Sie in einem Vertragsstaat krankenversichert sind und sich aus privaten oder beruflichen Gründen vorübergehend in Kroatien aufhalten, können Sie die Leistungen aus der Gesundheitsversorgung im vertraglich festgelegten Ausmaß und auf Grundlage der von Ihrem Krankenversicherungsträger ausgestellten Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Ausland beanspruchen.
Stellt Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger aus einem Vertragsstaat eine Bescheinigung über den Gesundheitsversorgungsanspruch aufgrund Ihres Wohnorts in Kroatien aus – etwa, weil Sie Rente aus einem anderen Vertragsstaat beziehen oder über einen Familienangehörigen in einem anderen Vertragsstaat krankenversichert sind – sind Sie zur vollen Gesundheitsversorgung in Kroatien auf Kosten des zuständigen Krankenversicherungsträger aus dem anderen Vertragsstaat berechtigt.
Auf gleiche Weise erhalten kroatische Versicherte einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung während ihres Aufenthalts in einem anderen Vertragsstaat.
MEHR – Vertragsstaaten | HZZO
Angehörige von Nichtvertragsstaaten
Bürger aus Nichtvertragsstaaten mit geregelter gesetzlicher Krankenversicherung in der kroatischen Krankenversicherungsanstalt HZZO machen ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung in Kroatien wie alle anderen HZZO-Versicherten geltend.