GESUNDHEITSVERSORGUNG

Versicherte aus Vertragsstaaten

Wenn Sie in einem Vertragsstaat krankenversichert sind und sich aus privaten oder beruflichen Gründen vorübergehend in Kroatien aufhalten, können Sie die Leistungen aus der Gesundheitsversorgung im vertraglich festgelegten Ausmaß und auf Grundlage der von Ihrem Krankenversicherungsträger ausgestellten Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Ausland beanspruchen.

Stellt Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger aus einem Vertragsstaat eine Bescheinigung über den Gesundheitsversorgungsanspruch aufgrund Ihres Wohnorts in Kroatien aus – etwa, weil Sie Rente aus einem anderen Vertragsstaat beziehen oder über einen Familienangehörigen in einem anderen Vertragsstaat krankenversichert sind – sind Sie zur vollen Gesundheitsversorgung in Kroatien auf Kosten des zuständigen Krankenversicherungsträger aus dem anderen Vertragsstaat berechtigt.

Auf gleiche Weise erhalten kroatische Versicherte einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung während ihres Aufenthalts in einem anderen Vertragsstaat.

MEHR – Vertragsstaaten | HZZO

 

Angehörige von Nichtvertragsstaaten

Bürger aus Nichtvertragsstaaten mit geregelter gesetzlicher Krankenversicherung in der kroatischen Krankenversicherungsanstalt HZZO machen ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung in Kroatien wie alle anderen HZZO-Versicherten geltend.

FRAGEN UND ANTWORTEN:

Zwecks ungehinderter Beziehung medizinischer Versorgungsleistungen in Kroatien wird den Personen mit der von ihrem Krankenversicherungsträger ausgestellten Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Ausland empfohlen, diese Bescheinigung gegen einen Krankenschein der HZZO auszutauschen, der sie zur entsprechenden Leistungsbeanspruchung direkt bei den medizinischen Einrichtungen und Ärzten berechtigt, mit denen HZZO einen Vertrag über die Gesundheitsversorgung abgeschlossen hat.

Sollte die Person keine solche Bescheinigung besitzen, hat sie sich bei langfristiger Behandlung oder Krankenhausbehandlung an die zuständige Niederlassung der HZZO zu wenden, welche eine solche Bescheinigung vom ausländischen Träger nachträglich einholt.  Als Ausnahme kann in Notfällen die Gesundheitsversorgung lediglich auf Grundlage der Bestätigung über den Anspruch beansprucht werden.

Die nach Kroatien zur vorübergehenden Tätigkeit entsendeten Arbeitnehmer aus Vertragsstaaten machen ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung auf Grundlage der vom zuständigen Krankenversicherungsträger im Entsendestaat ausgestellten Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung geltend. Auf Grundlage dieser Bescheinigung erhalten sie in Kroatien einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung in dem vertraglich ausgemachten Umfang.

Diese Bescheinigungen sind bei der HZZO gegen Krankenscheine auszutauschen.

Die Liste der abgeschlossenen Verträge mit den Namen der Bescheinigungen über das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie den Umfang der Rechte finden Sie unter dem Link Vertragsstaaten | HZZO

Sollten Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung gestellt worden sein, können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse im Heimatland eine Kostenrückerstattung beantragen.  Hierzu sollten Sie die Rechnung über die Behandlungskosten im Original sowie die medizinischen Unterlagen gut aufbewahren.

Ja. Der Zeitraum Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in einem anderen Vertragsstaat vor Ihrer Ankunft in Kroatien wird bei der Geltendmachung bestimmter Ansprüche aus der Krankenversicherung, für die eine bestimmte vorherige Krankenversicherungszeit vorgeschrieben ist, in Betracht gezogen.

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