Versicherte aus Vertragsstaaten
Das Verfahren zur Überprüfung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls bzw. Berufskrankheit führt der zuständige Krankenversicherungsträger im Heimatland des entsendeten Arbeitnehmers durch, und zwar gemäß den dort geltenden Rechtsvorschriften.
Staatsangehörige von Nichtvertragsstaaten
Staatsangehörige von Nichtvertragsstaaten machen Ihren Anspruch auf vorübergehende Arbeitsunfähigkeit in Kroatien wegen einem anerkannten Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit nur dann gemäß kroatischen Vorschriften geltend, wenn ihnen der Status einer pflichtversicherten Person im Rahmen der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt anerkannt wurde.
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