Versicherte aus Vertragsstaaten
Staatsangehörige aus Vertragsstaaten, die bei der HZZO etwa aufgrund ihrer Anstellung bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Kroatien versichert sind, erhalten Lohnersatzleistungen während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung) bzw. Arbeitsverhinderung gemäß den kroatischen Rechtsvorschriften.
Personen, die in einem anderen Vertragsstaat pflichtversichert sind, erhalten Entgeltersatzleistungen bei vorübergehender, während ihres Aufenthalts in Kroatien (etwa bei vorübergehender Tätigkeit/Entsendung nach Kroatien) aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit/Arbeitsverhinderung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes.
Staatsangehörige von Nichtvertragsstaaten
Staatsangehörige von Nichtvertragsstaaten mit geregelter obligatorischer Krankenversicherung in der kroatischen Krankenversicherungsanstalt HZZO machen Ihre Ansprüche aus der obligatorischen Krankenversicherung in Kroatien wie alle anderen HZZO-Versicherten geltend.
MEHR – Lohnfortzahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit | HZZO