Das Recht auf Gesundheitsversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in der Republik Kroatien wird unter den gleichen Bedingungen für alle in der kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) versicherte Personen gewährleistet.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Kroatien in einem anderen EU-/EWR-Land/UK/der Schweiz gesetzlich krankenversichert sein, können Sie die Gesundheitsversorgung gleich wie jede andere bei der HZZO versicherte Person nutzen, allerdings zu Kosten Ihres Krankenversicherungsträgers.
Die Gesundheitsversorgung während eines vorläufigen Aufenthalts in einem anderen EU-/EWR-Land/UK/der Schweiz sowie auch in Kroatien (bei Aufenthalt des Versicherten eines anderen Mitgliedsstaats in Kroatien) wird auf Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einer Ersatzbescheinigung durchgeführt.
Die Gesundheitsversorgung während Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedsstaat wird auf Grundlage eines bestimmten Dokuments oder Vordrucks vom zuständigen Krankenkassenträger durchgeführt.