RECHTE IM SOZIALHILFESYSTEM

Soziale Wohlfahrtsaktivitäten werden von Sozialfürsorgeeinrichtungen, lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten durchgeführt, d. h. die Stadt Zagreb, Vereine, Religionsgemeinschaften, andere juristische Personen, Handwerker und andere natürliche Personen, die soziale Tätigkeiten ausüben. Die Überwachung der Durchführung der Sozialfürsorgeaktivitäten erfolgt durch das für Sozialfürsorgeangelegenheiten zuständige Ministerium.

Die Frage der Sozialfürsorge wird durch das Sozialfürsorgegesetz  (Amtsblatt Narodne novine, Nr. 18/2246/22119/2271/23) und Inklusives Zusatzgesetz ((Amtsblatt Narodne novine, Nr 156/23) geregelt.

Ausländer machen ihre Ansprüche in Bezug auf Sozialhilfe gemäß ihrem anerkannten Status in Kroatien und aufgrund des diesen Status anerkennenden Dokuments geltend.

In ungünstiger Lebenslage befindliche Ausländer mit Anerkennung eines der folgenden Status sind:

– Ausländer mit Daueraufenthalt oder langfristigem Aufenthalt in der Republik Kroatien

– Staatenlose mit vorübergehendem Aufenthalt, Daueraufenthalt sowie langfristigem Aufenthalt in der Republik Kroatien

– Ausländer mit nachgewiesenem Status als Opfer von Menschenhandel

– Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus, Asylanten und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus sowie deren Familienmitglieder, die sich rechtmäßig in der Republik Kroatien aufhalten.

Solche Personen haben die gleichen Rechte im Sozialhilfesystem wie kroatische Staatsbürger mit Wohnsitz in Kroatien.

Alle anderen, die nicht aufgeführt sind, können in anderen Fällen Anspruch auf eine einmalige finanzielle Leistung und Unterkunftsleistungen haben unter den Bedingungen aus dem Sozialhilfegesetz, sofern dies ihre Lebensumstände fordern.

Sollten Asylanten und Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus nicht in der Lage sein, das Wohngeld aus eigenen Mitteln zu decken, stellt ihnen das Ministerium für Raumgestaltung, Bauwesen und staatliches Vermögen eine Unterkunft gemäß dem Gesetz über den internationalen und vorübergehenden Schutz (Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 70/15, 127/17 und 33/23) sicher. Die Mittel für Unterkunftskosten werden aus dem Staatshaushalt bezogen. Die Unterkunft wird für max. 24 Monate ab Vollzugstag des Beschlusses über die Genehmigung internationalen Schutzes zugesichert.

 

Leistungen im Sozialfürsorgesystem sind:

  1. garantiertes Mindestentgelt,
  2. Entgelt für Wohnkosten,
  3. finanzielle Leistung für die gefährdeten Energiequellenkäufer,
  4. Zulage für den persönlichen Bedarf,
  5. einmaliges Entgelt,
  6. finanzielle Leistung für Bestattungskosten,
  7. finanzielle Leistung für Vollzeitstudium,
  8. Zahlung von Ausgaben im Studentenwohnheim,
  9. Pflegezuschuss für einen pflegenden Elternteil oder eine Betreuungsperson
  10. Inklusiven Zusatz

 

Soziale Dienste sind:

  1. erster Sozialdienst,
  2. umfassender Bewertungs- und Planungsdienst,
  3. Beratung,
  4. professionelle Bewertung,
  5. psychosoziale Beratung,
  6. soziales Mentoring,
  7. Familienmediation,
  8. psychosoziale Behandlung zur Verhinderung von Gewalt,
  9. psychosoziale Unterstützung,
  10. frühe Entwicklungshilfe,
  11. Unterstützung bei der Inklusion in reguläre Bildungsprogramme,
  12. Haushaltshilfe,
  13. Aufenthalt,
  14. organisierter Wohnraum,
  15. Unterkunft und
  16. Persönlicher Assistenzkräfte

Das kroatische Institut für Soziale Arbeit entscheidet über die Anerkennung von Rechten und Sozialleistungen im Verwaltungsbereich der Sozialfürsorge durch eine Entscheidung oder Verweisung, mit Ausnahme des Anspruchs auf Entschädigung für Wohnkosten, der von der lokalen Selbstverwaltungseinheit, d. h. der Stadt Zagreb, beschlossen wird.

 

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