Bildung

In der Republik Kroatien besteht das Bildungssystem aus:

  • Kleinkinder- und Vorschulerziehung und -bildung – für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat bis zum Schuleintritt; vor dem Grundschuleintritt müssen alle Kinder ein Vorschulprogramm besuchen,
  • Grunderziehung und -bildung – für alle Kinder verpflichtend, in der Regel zwischen 6-15 Jahren; gilt für alle Kinder mit Wohnsitz bzw. angemeldetem Aufenthalt in der Republik Kroatien
    unabhängig ihrer Staatszugehörigkeit,
  • Sekundarerziehung und -bildung – dauert zwischen einem und fünf Jahre, abhängig von der Ausbildungsart (Berufsschule, Gymnasium oder Kunstschule) und endet mit der Ablegung der staatlichen Matura (Gymnasium) oder der Anfertigung und Verteidigung einer Abschlussarbeit (Berufs- und Kunstschulen); Mittelschüler haben die Möglichkeit einer Unterkunft in Schülerheimen,
  • Pädagogische Tätigkeiten, Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen in Wohnheimen für Schüler können von ordentlichen Schülern der Sekundarschulen in der Republik Kroatien genutzt werden, die außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes die Schule besuchen und kroatische Staatsbürger, Kroaten aus anderen Ländern, Kinder von Staatsbürgern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder Kinder von Staatsangehörigen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind. Mit Zustimmung der Gründer nehmen Wohnheime für Schüler ausländische Schüler aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf, sofern sie einen regulierten Aufenthaltsstatus gemäß dem Gesetz haben, das den Status von Ausländern regelt. Der Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung für ordentliche Schüler der Sekundarschulen in Wohnheimen für Schüler im Jahr 2024 beträgt maximal HRK 167,23 Euro pro Monat,
  • die staatliche Matura können auch andere Schüler ablegen, die eine mindestens vierjährige Sekundarbildung in Kroatien abgeschlossen haben, sowie Schüler, die im Ausland eine der vierjährigen Ausbildung in Kroatien entsprechende Sekundarbildung abgeschlossen haben
  • Hochschulbildung – findet an Universitäten, Fakultäten, Kunstakademien und Hochschulen statt,
  • Erwachsenenbildung – findet in Erwachsenenbildungseinrichtungen (öffentliche Schulen, Grundschulen, Sekundarschulen, Universitäten, Fremdsprachenschulen, Bestrafung und andere Einrichtungen) statt. Eine Erwachsenenbildungseinrichtung kann eingerichtet werden von: der Republik Kroatien, lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten, anderen juristischen und natürlichen Personen. Eine Erwachsenenbildungseinrichtung kann ein Programm durchführen, wenn sie eine registrierte Erwachsenenbildungstätigkeit ausübt und die im Programm festgelegten räumlichen, personellen und materiellen Anforderungen erfüllt, die den Standards und Normen für ihre Durchführung und dem Qualifikationsstandard oder der Reihe von Lernergebnissen aus dem Register des kroatischen Qualifikationsrahmens entsprechen müssen. Erwachsenenbildungsteilnehmer können Personen sein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und andere Anforderungen des Programms erfüllen.

 

Immatrikulation 

  • Die Einschreibung (Immatrikulation) wird bis zum spätestens 1. Mai des laufenden Jahres auf Grundlage einer öffentlichen, auf den Internetseiten der Hochschuleinrichtung kund gemachten Ausschreibung, von der Hochschuleinrichtung durchgeführt.
  • Die Hochschuleinrichtung legt das Bewerbungsverfahren so fest, dass die Gleichberechtigung aller Studienbewerber sichergestellt wird.
  • Gemäß Artikel 79 des Gesetzes über Hochschulausbildung und wissenschaftliche Tätigkeiten (Amtsblatt der Republik Kroatien Nr. 119/22) haben ordentlich Studierende eines universitären Studiengangs, Vordiplom-Fachstudiengangs, Diplomstudiengangs bzw. eines universitären integrierten Studiengangs an einer öffentlichen Hochschule Anspruch auf Subventionierung der vollen Studiengebühr aus der Staatshaushaltskasse in Einklang mit Artikel 99 Absatz 8 des Gesetzes.

Auf dem Portal Study in Croatia, www.studyincroatia.hr finden an einem Studium in Kroatien interessierte Studierende alle Informationen über Hochschuleinrichtungen, Studiengänge, das Leben in Kroatien usw.

Informationen über die Einschreibung an Hochschuleinrichtungen sind in kroatischer und englischer Sprache auf der Webseite Studij.hr, https://www.studij.hr/sve-o-prijavama verfügbar

Weitere Informationen

 

Erwachsenenbildung

Grundschulbildung – für Personen über 14 Jahre, die die Grundschule noch nicht abgeschlossen haben, mit dem Ziel, ihre Lese- und Schreibfähigkeit zu verbessern und die Lebenskompetenz in allen Bereichen zu entwickeln; hierfür werden die Mittel für die Teilnehmer im Staatshaushalt bereitgestellt. Das Programm wird gemäß dem vorgeschriebenen Curriculum für die Erwachsenengrundschulbildung durchgeführt. Teilnehmer, die die Grundschulbildung abschließen, erhalten auch Schulungen für einfache Arbeitsplätze in Berufen, um Zugang zum Arbeitsmarkt und eine einfachere Beschäftigung zu erhalten.

Sekundarschulbildung – umfasst Programme für den Erwerb einer vollständigen Qualifikation auf den Stufen 4.1 und 4.2 des kroatischen Qualifikationsrahmens. Die Programme für den Erwerb einer Teilqualifikation oder Mikroqualifikation umfassen Ausbildungs-, Fortbildungs- und berufsfachliche Weiterbildungsprogramme. Erwachsenenbildungsprogramme werden durch regelmäßige Klassen, beratende Unterrichtsklassen und beratende Korrespondenzklassen durchgeführt, wobei die Durchführung von Erwachsenenbildungsprogrammen an das Alter, die Erfahrung, die zuvor erworbene Ausbildung, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmer angepasst wird.

 

ANERKENNUNG UND BEWERTUNG AUSLÄNDISCHER BILDUNGSABSCHLÜSSEN

Anspruch auf Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse haben kroatische Staatsangehörige, Ausländer, Staatenlose, Asylanten, Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus sowie Familienmitglieder von Asylanten bzw. Ausländern mit subsidiärem Schutzstatus und Ausländern mit vorübergehendem Schutzstatus, die sich rechtmäßig in der Republik Kroatien aufhalten.

Mit der Anerkennung von Bildungsabschlüssen bestätigt die zuständige Behörde den Wert eines ausländischen Bildungsabschlusses zwecks Ausbildungszugang oder Weiterbildung.

Mit der Anerkennung des Bildungszeitraumes wird eine Reihe der vor Erlangen eines ausländischen Bildungsabschlusses im Ausland erworbenen Lernziele zwecks Fortsetzung der Bildung in der Republik Kroatien bestätigt.

Mit der Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse werden die Ebene, der Umfang, das Profil und die Qualität des ausländischen Bildungsabschlusses sowie jene Ansprüche bestätigt, zu welchen der Abschluss im Land, in welchem er erlangt wurde, berechtigt.

1) Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse zwecks Zugangs zum Arbeitsmarkt

Das Bewertungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse zwecks Zugangs zum Arbeitsmarkt für Berufe, die nicht in der Liste reglementierter Berufe in der Republik Kroatien aufgeführt sind, wird durchgeführt von:

  • der Agentur für Erziehung und Bildung für ausländische Bildungsabschlüsse über abgeschlossene Grund- und Sekundarbildung in allgemeinen, gymnasialen und künstlerischen Programmen
  • der Agentur für Berufs- und Erwachsenenbildung für ausländische Bildungsabschlüsse über abgeschlossene Sekundarbildung in Berufsprogrammen sowie über abgeschlossene Programme auf Ebene der Postgraduiertenausbildung, welche nicht unter Hochschulausbildung fällt
  • der Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung für ausländische Bildungsabschlüsse über abgeschlossene Hochschulbildungen.

Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse für Asylanten, Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus, die nicht in der Lage sind, Unterlagen vorzulegen, mit denen der ausländische Bildungsabschluss nachgewiesen wird

  • Für Personen, die aus gerechtfertigten Gründen nicht in der Lage sind, Unterlagen vorzulegen, mit denen sie ihren ausländischen Bildungsabschluss nachweisen, wird die für die Bewertung zuständige Agentur zwecks Zugangs zum Arbeitsmarkt eine Bewertung auf Grundlage der verfügbaren Angaben durchführen und ein informatives Dokument über den ausländischen Bildungsabschluss ausstellen.
  • Die Anerkennung zwecks Zugang zu Berufen, die in der Liste reglementierter Berufe in der Republik Kroatien aufgenommen sind, fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweils zuständigen Ministeriums und der Berufsverbände. Eine Liste reglementierter Berufe und der zuständigen Behörden ist unter: http://reguliraneprofesije.azvo.hr/hr/profesije verfügbar.

2) Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse zwecks Weiterbildung

Das Bewertungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse zwecks Weiterbildung wird durchgeführt von:

  • der Agentur für Erziehung und Bildung für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse über abgeschlossene Grundbildung zwecks Weiterbildung auf sekundärer Ebene, im Rahmen eines zentralen Bewerbungsverfahren
  • Für Schüler, die im Laufe eines Schuljahres aus dem Ausland kommen, führen Grund- und Sekundarschulen, außerhalb des zentralen Bewerbungsverfahrens bzw. bei der Einschreibung des Schülers, ein Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen durch.
  • der Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse über abgeschlossene Sekundarbildung zwecks Immatrikulation an Bachelor-Studiengängen sowie ausländischer Bildungsabschlüsse über abgeschlossene Bachelor-Studiengänge zwecks Immatrikulation an Master-Studiengängen.

 

ERLERNEN DER KROATISCHEN SPRACHE

Kinder

Schuleinrichtungen halten den Unterricht und andere Erziehungs- und Bildungstätigkeiten in kroatischer Sprache und lateinischer Schrift ab. Der Schüler wird zunächst hinsichtlich seiner Kroatischkenntnisse von der Fachstelle der betroffenen Bildungseinrichtung geprüft, und nach erfolgreicher Prüfung in die entsprechende, seinem Aufenthaltsort am nächsten liegenden Bildungsart und -stufe eingegliedert.

Je nach Alter des Schülers hat die Bildungseinrichtung zu beurteilen, ob der Schüler parallel am Unterricht einer genau oder annähernd entsprechenden Klasse teilnimmt. Schüler, die das Vorbereitungsprogramm für die kroatische Sprache besuchen und nicht in der Lage sind, dem Unterricht in den sonstigen Fächern zu folgen, können den Unterricht parallel besuchen, jedoch wird ihre Teilnahme nicht benotet, sondern werden sie lediglich im Hinblick auf ihre Sozialisierung und das Erlernen der Sprache beobachtet. Schüler, die den Kroatischförderunterricht besuchen, können am Unterricht in allen anderen Fächern teilnehmen und benotet werden

Besondere Unterstützung haben Schulen folgenden Schülern zu bieten:

  • Kindern gefährdeter Gruppen (Asylberechtigte, ausländische Schutzberechtigte),
  • Kindern kroatischer Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückkehren und ihre Ausbildung in Kroatien beginnen bzw. fortsetzen, der kroatischen Sprache allerdings nicht mächtig sind,
  • Kindern, die ihren Aufenthalt in Kroatien haben, deren Familienmitglieder erwerbstätige EU-Staatsangehörige sind, die einer selbstständigen bzw. unselbstständigen Tätigkeit in Kroatien nachgehen oder nachgingen
  • zwecks effizienter Integration von Schülern organisiert die Schule Einzel- und Gruppenunterricht, um den Schülern einen effizienten Spracherwerb und die Aufbereitung unzureichender Kenntnisse in bestimmten Unterrichtsfächern zu ermöglichen.

 

Erwachsene

  • der kroatische Spracherwerb von Erwachsenen gefährdeter Gruppen (Asylberechtigte, subsidiäre Schutzberechtigte), die nicht vom Bildungssystem umfasst werden, wird an Volkshochschulen (Pučko otvoreno učilište), Grundschulen und anderen Einrichtungen durchgeführt;
  • für sonstige Ausländergruppen werden Kroatischkurse an folgenden Hochschulen organisiert: Croaticum – Zentrum für Kroatisch als Fremd- und Zweitsprache, Philosophische Fakultät der Universität in Zagreb, Zentrum für kroatische Studien in der Welt, Philosophische Fakultät der Universität in Split, Schule für Kroatistik in Rijeka, Philosophische Fakultät der Universität in Rijeka sowie das Programm zum Lernen der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift für Ausländer, Philosophische Fakultät der Josip-Juraj-Strossmayer-Universität in Osijek; die Prüfung der Kenntnisse der kroatischen Sprache als Fremdsprache vor der Immatrikulierung an kroatischen Universitäten sowie nach Abschluss des ersten Studienjahres als Bedingung für die Fortsetzung des Studiums wird vom Nationalen Zentrum für die externe Beurteilung der Bildung durchgeführt.

 

Wichtige Links

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