Die Krankenversicherung ist in Kroatien verbindlich, dh. jeder kroatische Staatsbürger muss über eine geregelte Krankenpflichtversicherung verfügen.
Die gesetzliche Krankenversicherung führt die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) durch. Geregelt wird sie gemäß dem Gesetz über Pflichtkrankenversicherung (Amtsblatt Narodne novine Nr. 80/13, 137/13 und 98/19).
Die Krankenversicherung und die Gesundheitsversorgung von Ausländern ist durch besondere Vorschriften geregelt – das Gesetz über die Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung von Ausländern in der Republik Kroatien (kroat. Amtsblatt Nr. 80/13, 15/18 und 26/21).
In der Pflichtkrankenversicherung werden allen Versicherten Rechte und Pflichten aus dieser gesetzlichen Krankenversicherung beruhend auf den Prinzipien der Gegenseitigkeit, Solidarität und Gleichheit zugesichert, und zwar auf jene Weise und unter jenen Bedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 883/04, der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, dem Pflichtkrankenversicherungsgesetz und den untergesetzlichen Akten sowie besonderen Gesetzen festgelegt sind.
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Personen mit Wohnsitz in Kroatien
- Ausländer mit einem zugelassenen Daueraufenthalt oder ständiger Aufenthalt in Kroatien
- Angehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, sowie Angehörige sonstiger Staaten mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien, und zwar auf Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber mit Geschäftssitz in Kroatien, bzw. auf Grundlage einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit, sofern die Bedingungen aus den besonderen Vorschriften für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern in Kroatien erfüllt sind
- Angehörige andere Mitgliedsstaaten der EU/EWR/der Schweiz mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien, unter der Bedingung, dass sie in keinem anderen Mitgliedstaat der EU/EWR/ in der Schweiz versichert sind, sowie
- Angehörige eines Nicht- EU/EWR-Landes/ nicht der Schweiz mit vorübergehendem Aufenthalt in der Republik Kroatien.
Personen, die während ihres Aufenthalts in Kroatien in einem anderen EU-/EWR-Land oder jenem Land pflichtversichert sind, mit dem Kroatien ein die Gesundheitsversorgung regelndes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und die Türkei), erhalten den durch europäische Vorschriften bzw. bilaterale Abkommen festgelegten Gesundheitsversorgungsumfang, aber auf gleiche Weise, wie die bei der HZZO Versicherten.
Die medizinische Versorgung erfolgt in Kroatien auf primärer, sekundärer und tertiärer Ebene, sowie auf der Ebene der Gesundheitsämter.
Die primäre medizinische Versorgung erhalten HZZO-Versicherte durch frei, für gewöhnlich nach Wohnsitz, ausgewählte Ärzte. Ausländische Versicherte, denen die Gesundheitsfürsorge während ihres Aufenthalts in Kroatien auf Kosten eines ausländischen Krankenversicherungsträgers zugesichert wird, müssen keinen Arzt wählen, sondern wenden sich bei der primären Gesundheitsversorgung an irgendeinen Vertragsarzt der primären Gesundheitsversorgung.
Die sekundäre und tertiäre Gesundheitsversorgung erfolgt auf Überweisung des gewählten Hausarztes in der primären Gesundheitsversorgung.
Die primäre Gesundheitsversorgung umfasst folgende Dienstleistungen:
- Allgemeinmedizin
- Gesundheitsversorgung von Kindern im Vorschulalter
- Gesundheitsversorgung für Frauen
- häusliche Gesundheitsversorgung
- häusliche Krankenpflege
- Zahnärztliche Gesundheitsversorgung
- hygienisch-epidemiologische Gesundheitsversorgung
- Labordiagnostik
- Pharmakologie und
- Notarztversorgung.
Die sekundäre Gesundheitsversorgung umfasst die fachärztliche und krankenhäusliche Gesundheitsversorgung, und die tertiäre die Erbringung komplexester Formen der Gesundheitsversorgung von Fachärzten und Krankenhäusern.
Unter dem Link Vertraglich vereinbarte Inhalte der Gesundheitsversorgung in der Republik Kroatien | Krankenversicherungsanstalt (HZZO) stellt verfügbare Daten über Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung Daten über Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, die einen Vertrag mit dem HZZO über die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung haben.
Die Versicherten beteiligen sich an jenen Behandlungskosten, die von der HZZO nicht komplett gedeckt werden. Zwecks Kostendeckung bei der Eigenbeteiligung können die bei der HZZO pflichtversicherten Personen mit dieser Krankenversicherungsanstalt einen Krankenzusatzversicherungsvertrag abschließen.
Die Arbeit des HZZO wird durch die Direktion HZZO, 4 Regionalbüros und 16 lokale Büros organisiert, und ihre Kontaktdaten sind unter dem Link verfügbar: Kontakt | HZZO
Die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Arbeit der HZZO führt das kroatische Gesundheitsministerium durch.
MEHR – Pflichtversicherung | HZZO