Wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen, hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes von Ihrem Einkommen vor dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses ab, denn die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist Ihr durchschnittliches Bruttomonatseinkommen der letzten drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Dienstes.
Wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit stellen, entspricht die Höhe des Arbeitslosengeldes dem in den letzten drei Monaten vor Beendigung der selbständigen Tätigkeit erzielten Durchschnitt der Bemessungsgrundlage, aufgrund welcher die Beiträge für Pflichtversicherungen berechnet und eingezahlt wurden.
In den ersten 90 Tagen des Leistungsbezugs beträgt die Leistung 60 %, im übrigen Zeitraum nur noch 30 % der Berechnungsgrundlage.
Sowohl die Mindest- als auch die Höchstbeträge des Arbeitslosengeldes sind vorgeschrieben.
Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes hängt vom durchschnittlichen, in der kroatischen Wirtschaft im Vorjahr erzielten Gehalt ab, wobei das Arbeitslosengeld in den ersten 90 Bezugstagen 70% und im übrigen Zeitraum 35% des Betrags dieses Einkommens nicht übersteigen darf.
Der Mindestbetrag des Arbeitslosengeldes hängt vom Mindestgehalt in Kroatien abzüglich der Beiträge für Pflichtversicherungen ab, wobei das Arbeitslosengeld 70% des Betrags dieses Einkommens nicht unterschreiten darf.