KRANKENVERSICHERUNG

Die Krankenversicherung ist in Kroatien verbindlich, dh. jeder kroatische Staatsbürger muss über eine geregelte Krankenpflichtversicherung verfügen.

Die gesetzliche Krankenversicherung führt die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) durch. Geregelt wird sie gemäß dem Gesetz über Pflichtkrankenversicherung (Amtsblatt Narodne novine Nr. 80/13, 137/13,  98/19 und 33/23).

Die Krankenversicherung und die Gesundheitsversorgung von Ausländern ist durch besondere Vorschriften geregelt – das Gesetz über die Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung von Ausländern in der Republik Kroatien (kroat. Amtsblatt Nr. 80/13, 15/18, 26/21 und 46/22).

In der Pflichtkrankenversicherung werden allen Versicherten Rechte und Pflichten aus dieser gesetzlichen Krankenversicherung beruhend auf den Prinzipien der Gegenseitigkeit, Solidarität und Gleichheit zugesichert, und zwar auf jene Weise und unter jenen Bedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 883/04, der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, dem Pflichtkrankenversicherungsgesetz und den untergesetzlichen Akten sowie besonderen Gesetzen festgelegt sind.

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • Personen mit Wohnsitz in der Republik Kroatien
  • Ausländer mit Daueraufenthalt oder langfristigem Aufenthalt in der Republik Kroatien
  • Staatsangehörige sonstiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie Staatsangehörige sonstiger Staaten mit genehmigtem vorübergehendem Aufenthalt in der Republik Kroatien und zwar auf zwar auf Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses bzw. der Ausübung wirtschaftlicher oder beruflicher Tätigkeit auf dem Hoheitsgebiet der Republik Kroatien, sofern die Bedingungen aus den besonderen Vorschriften erfüllt sind, mit denen Aufenthalts- und Arbeitsfragen von Ausländern in der Republik Kroatien geregelt sind und sofern mit den Unionsvorschriften bzw. völkerrechtlichen Verträgen nicht etwas Anderweitiges vorgeschrieben ist.
  • Staatsangehörige sonstiger Mitgliedsstaaten der EU/EWR/Schweiz/UK mit genehmigtem vorübergehendem Aufenthalt in der Republik Kroatien, vorausgesetzt, sie sind in keinem anderen Mitgliedstaat der EU/EWR/Schweiz/UK pflichtversichert,
  • Staatsangehörige von Staaten, die kein EU/EWR-Land/ nicht die Schweiz/UK oder Vertragsstaaten sind, mit vorübergehendem Aufenthalt in der Republik Kroatien.

Die Anmeldung bei der Krankenversicherung ist nicht erforderlich, wenn mit EU-Vorschriften, völkerrechtlichen Verträgen bzw. besonderen Gesetzen etwas Anderweitiges geregelt ist.

Personen, die während ihres Aufenthalts in Kroatien in einem anderen EU/EWR-Land/der Schweiz/UK krankenversichert sind oder jenem Land pflichtversichert sind, mit dem Kroatien ein die Gesundheitsversorgung regelndes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und die Türkei), erhalten den durch europäische Vorschriften bzw. bilaterale Abkommen festgelegten Gesundheitsversorgungsumfang, aber auf gleiche Weise, wie die bei der HZZO Versicherten.

Die medizinische Versorgung erfolgt in Kroatien auf primärer, sekundärer und tertiärer Ebene, sowie auf der Ebene der Gesundheitsämter.

Die primäre medizinische Versorgung erhalten HZZO-Versicherte durch frei, für gewöhnlich nach Wohnsitz, ausgewählte Ärzte. Ausländische Versicherte, denen die Gesundheitsfürsorge während ihres Aufenthalts in Kroatien auf Kosten eines ausländischen Krankenversicherungsträgers zugesichert wird, müssen keinen Arzt wählen, sondern wenden sich bei der primären Gesundheitsversorgung an irgendeinen Vertragsarzt der primären Gesundheitsversorgung.

Die sekundäre und tertiäre Gesundheitsversorgung erfolgt auf Überweisung des gewählten Hausarztes in der primären Gesundheitsversorgung.

Die primäre Gesundheitsversorgung umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Allgemeinmedizin
  • Gesundheitsversorgung von Kindern im Vorschulalter
  • Gesundheitsversorgung für Frauen
  • häusliche Gesundheitsversorgung
  • häusliche Krankenpflege
  • Zahnärztliche Gesundheitsversorgung
  • hygienisch-epidemiologische Gesundheitsversorgung
  • Labordiagnostik
  • Pharmakologie und
  • Notarztversorgung.

Die sekundäre Gesundheitsversorgung umfasst die fachärztliche und krankenhäusliche Gesundheitsversorgung, und die tertiäre die Erbringung komplexester Formen der Gesundheitsversorgung von Fachärzten und Krankenhäusern.

Unter dem Link Vertraglich vereinbarte Inhalte der Gesundheitsversorgung in der Republik Kroatien | Krankenversicherungsanstalt (HZZO) stellt verfügbare Daten über Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung Daten über Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, die einen Vertrag mit dem HZZO über die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung haben.

Die Versicherten beteiligen sich an jenen Behandlungskosten, die von der HZZO nicht komplett gedeckt werden. Zwecks Kostendeckung bei der Eigenbeteiligung können die bei der HZZO pflichtversicherten Personen mit dieser Krankenversicherungsanstalt einen Krankenzusatzversicherungsvertrag abschließen.

Die Arbeit des HZZO wird durch die Direktion HZZO, 4 Regionalbüros und 16 lokale Büros organisiert, und ihre Kontaktdaten sind unter dem Link verfügbar: Kontakt | HZZO

Die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Arbeit der HZZO führt das kroatische Gesundheitsministerium durch.

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