GESUNDHEITSVERSORGUNG

Wenn Sie Staatsangehöriger eines sonstigen Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) sind und mit Ihrer Ankunft in Kroatien in der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) pflichtversichert werden, wird die Meldung und Festlegung eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit gemäß den kroatischen Rechtsvorschriften vorgenommen.

Sollten Sie in einem anderen EU-/EWR-Land/der Schweiz/UK pflichtversichert sein, und während Ihres Aufenthalts (etwa als entsendeter Arbeitnehmer) in Kroatien einen Arbeitsunfall erleiden oder es wird Ihnen ein Erstbefund über eine Berufskrankheit ausgestellt, wird die Meldung und Festlegung des Arbeitsunfalls/der Berufskrankheit gemäß den Rechtsvorschriften jenes Mitgliedsstaates vorgenommen, wo Sie versichert sind.

Daher wird das lokale Behörde, d. h. das Regionalbüro der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO), von Ihrer zuständigen Krankenversicherungsanstalt im Heimatland die Ausstellung eines Überweisungsdokuments DA1, verlangen.

Auf die gleiche Weise wird ein ausländischer Krankenversicherungsträger die Ausstellung des genannten Formulars für kroatische Arbeitnehmer, die Versicherte in der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt sind, verlangen, die etwa während einer vorübergehenden Arbeit im Mitgliedsstaat einen Arbeitsunfall erleiden oder bei denen erstmalig eine Berufskrankheit festgestellt wird.

 

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Ihr Träger wird das geforderte Formular ausstellen, wenn dieser nach Überprüfung gemäß der in Ihrem Herkunftsland geltenden Vorschriften den in Kroatien vorgekommenen Arbeitsunfall bzw. die in Kroatien festgestellte Berufskrankheit anerkennt.

Die Kroatische Krankenversicherungsanstalt wird Ihnen auf Grundlage des zugestellten „Portable Dokuments” DA1 eine Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung ausstellen, mit welchem Sie sämtliche Ansprüche auf Gesundheitsversorgung für Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten in Kroatien auf Kosten Ihres Krankenkassenträgers geltend machen können.

U tom slučaju će Vam zdravstvena zaštita nastaviti pružati kao zdravstvena zaštita za „običnu“ bolest/ozljedu.

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