Allgemeines über Kroatien

   Grunddaten

Kroatien (offizielle Bezeichnung: Republik Kroatien) ist ein europäischer Staat, im geopolitischem Sinne ein mitteleuropäischer und Mittelmeerstaat und befindet sich geographisch gesehen im Süden Mitteleuropas und im Norden des Mittelmeerraums.  Im Norden grenzt Kroatien an Slowenien und Ungarn, im Osten an Serbien und Bosnien und Herzegowina, im Süden an Montenegro, während es im Westen eine Seegrenze mit Italien teilt.  Die Landfläche beträgt 56.542 km² und die Oberfläche des Küstenmeeres 31.067 km², womit Kroatien zu den mittelgroßen europäischen Ländern gehört.

Kroatien ist nicht nur reich an Wasser, sondern hat auch eine intakte Natur mit Hunderten von endemischen Pflanzen- und Tierarten, und fast 10% seines Territoriums sind durch 11 Naturparks, 8 Nationalparks und zwei strengen Reservaten geschützt.

Das Territorium ist verwaltungstechnisch in Gemeinden, Städten und 20 Gespanschaften sowie die Stadt Zagreb mit besonderem Status einer Stadt und Gespanschaft aufgeteilt

Die Hauptstadt ist Zagreb, das einen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Mittelpunkt einnimmt.  Die restlichen Großstädte sind Split, Rijeka, Zadar und Osijek.

Die Ländervorwahl für Kroatien ist +385, und seine Zeitzone UTC +1.

   Geschichte im Überblick

Die ersten slawischen Völker – unter ihnen auch Kroaten – zogen im Rahmen der Völkerwanderung im 6. und 7. Jh. auf das Gebiet des heutigen Kroatiens.  Ende des 8. und Anfang des 9. Jahrhunderts unterlagen sie dem fränkischen Herrscher Karl dem Großen und waren in zwei angrenzende Fürstentümer, dem südlichen und nördlichen, aufgeteilt.  Die Herrschaft in Südkroatien übernahm die Volksdynastie von Trpimirović, dessen Aufstieg zu Zeiten von Tomislav begann, und der Kroatien um das nördliche, pannonische Fürstentum erweiterte und schließlich 925 zum ersten kroatischen König gekürt wurde.  Im 11. Jh. brachte Kroatien während der Herrschaft der Könige Petar Krešimir IV. und Dmitar Zvonimir das byzantinische Dalmatien und das Fürstentum Neretva an sich. Nach dem Aussterben der Trpimirović-Dynastie mit dem Tod von König Stjepan II. kam es zu Thronstreitigkeiten in Kroatien, in deren Folge 1102 der ungarische König Koloman zum kroatischen König gewählt und eine Personalunion mit Ungarn beschlossen wurde.

Nach den Türkenkriegen im 16. Jh. und einem Verlust großer Landteile an den kroatischen Thron hielten die Habsburger Einzug und Kroatien wurde Teil des Kaiserreichs Österreich.  Im 18. Jahrhunderts war Kroatien zwischen der Habsburgermonarchie und der Republik Venedig aufgeteilt, wobei das unter der Habsburger Herrschaft befindliche Kroatien mit Slawonien wiederum in das dem ungarischen Teil der Monarchie angehörige Königreich Kroatien und die von Wien verwaltete Militärgrenze unterteilt wurde. Der Bereich unter venezianischer Herrschaft war auf die Gebiete Dalmatien und Istrien unterteilt.  Einige Teile von Kroatien wurden Anfang des 19. Jh. im Zuge der Eroberungen von Napoleon vorübergehend zu Illyrischen Provinzen zusammengeschlossen.

Als Wien und Pest 1867 den österreichisch-ungarischen Ausgleich unterzeichneten und die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn gründeten, wurden entgegen dem kroatischen Interesse Istrien und Dalmatien dem österreichischen Teil und Kroatien dem ungarischen Teil zugeführt.

Ende des ersten Weltkriegs 1918 trat Kroatien dem Staat der Slowenen, Kroaten und Serben bei und wurde anschließend zum Teil des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 das Königreich Jugoslawien).  Nach dem zweiten Weltkrieg 1945 wurde Kroatien zunächst Teil der FVRJ (Föderative Volksrepublik Jugoslawien) und anschließend der SFRJ (Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien), wobei die vom AVNOJ (Antifaschistischer Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens) und ZAVNOH (Antifaschistischer Landesrat der Volksbefreiung Kroatiens) festgelegten Grenzen zu den international anerkannten Grenzen der heutigen Republik Kroatien wurden, die Kroatien im Rahmen des Kroatienkrieges, einem Verteidigungskriegs um die Unabhängigkeit und territoriale Integrität Kroatiens, verteidigte.

Auf Grundlage der demokratischen Mehrparteienwahl 1990 wurde am 30.5.1990. ein demokratisch gewähltes mehrparteiliches Parlament „Sabor“ konstituiert, worauf am 25.6.1991 durch Verfassungsbeschluss des Kroatischen Parlaments „Sabor“ die selbstständige und unabhängige Republik Kroatien ausgerufen und am 15.1.1992 als solche international anerkannt wurde. Kroatien ist Mitgliedsstaat folgender Organisationen: der UN seit dem 22.5.1992, des Europarats seit 1996, der Welthandelsorganisation seit 2000, der OSZE seit 1992, von NATO seit 2009 und der Europäischen Union seit dem 1.7.2013.

   Politisches System

Politisch gesehen ist Kroatien eine parlamentarische Demokratie, die als Republik geführt wird, und in wirtschaftlicher Hinsicht ein zur Marktwirtschaft neigender Staat.   Das politische System basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung auf Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung und Präsident) und Judikative, wobei das zentrale Rechtsdokument in Kroatien die am 22.12.1990, nach der ersten demokratischen Mehrparteienwahl im Frühling 1990, verabschiedete Verfassung der Republik Kroatien ist.

Das kroatische Parlament ist ein Vertretungsgremium des Volkes und Träger der gesetzgebenden Gewalt in Kroatien. Verfassungsrechtlich ist das kroatische Parlament ein Einkammer-Vertretungsgremium mit min. 100 und max. 160 Abgeordneten, die auf Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes unmittelbar und durch geheime Abstimmung auf vier Jahre gewählt werden.

Der kroatische Staatspräsident hat eine repräsentative und exekutive Funktion. Er vertritt und verkörpert die Republik Kroatien im In- und Ausland, sichert das ordnungsgemäße und harmonische Funktionieren und die Stabilität der Staatsgewalt, und ist als Oberbefehlshaber der kroatischen Streitkräfte für die Verteidigung der kroatischen Unabhängigkeit und territoriale Einheit verantwortlich. Er wird in allgemeiner und direkter Wahl mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf fünf Jahre gewählt.

Die Regierung der Republik Kroatien bringt Gesetzesvorlagen in das kroatische Parlament ein, schlägt den Haushaltsplan und die Schlussrechnung vor, führt gesetzliche und andere Parlamentsbeschlüsse aus, fasst Verordnungen über die Gesetzesausführung, gestaltet die Innen- und Außenpolitik, leitet und überwacht die Staatsverwaltung, sichert die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, leitet die Tätigkeit und Entwicklung des öffentlichen Dienstes und führt andere verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben durch.

In der Republik Kroatien wird die Judikative von den Ordnungswidrigkeitengerichten, Amtsgerichten, Landgerichten, Handelsgerichten, dem Hohen Gericht für Ordnungswidrigkeiten der Republik Kroatien, Verwaltungsgerichten der Republik Kroatien und dem Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien ausgeübt. Das Verfassungsgericht der Republik Kroatien beschließt über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und hat das Recht, Gesetze zu widerrufen, die es für verfassungswidrig hält.

   Staatssymbole

Zastava Republike Hrvatske
Grb Republike Hrvatske

Die Nationalhymne Kroatiens ist „Lijepa naša domovino“. Der Text stammt von Antun Mihanović und wurde von Josip Runjanin vertont.  Es ist die einzige Hymne weltweit, die ein eigenes Denkmal hat. Sie entstand während der Nationalen Wiedergeburt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert.

Die offizielle Staatsflagge ist dreifarbig: rot, weiß und blau, mit einem Staatswappen in der Mitte, und wird seit 1990 verwendet.

Das Wappen der Republik Kroatien ist ein historisches kroatisches Wappen, der sich auf der kroatischen Flagge befindet. Es hat die Form eines Schildes und ist in 25-malig rot und weiß (silber) geschacht. Auf dem oberen Schildrand ist eine Wappenkrone aufgesetzt, die aus fünf Schildern mit historischen kroatischen Wappen in folgender Reihenfolge von links nach rechts besteht: das älteste bekannteste kroatische Wappen, die Wappen von Dubrovnik, Dalmatien, Istrien und Slawonien.

   Währung

In der Republik Kroatien ist die offizielle Währungseinheit der Euro.

   Zagreb

Zagreb ist die Hauptstadt der Republik Kroatien und der Bevölkerung nach die größte Stadt in Kroatien, weshalb sie das wirtschaftliche, administrative, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum Kroatiens ist. Dank seiner Funktion als das größte Verkehrszentrum Kroatiens, seiner fortgeschrittenen traditionsreichen Industrie und den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen ist Zagreb wirtschaftlich die fortgeschrittenste Stadt Kroatiens. Die Stadt Zagreb ist eine besondere Gebiets-, Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheit mit Status einer Gespanschaft.

   Bevölkerung

Nach der Volkszählung von 2011 hat Kroatien 4.284.889 Einwohner. Die Bevölkerungsdichte beträgt 75,8 Einwohner/km²

Die Kroaten machen 90,42% der Bevölkerung aus, der Rest sind Angehörige von 22 nationalen Minderheiten. Die größte nationale Minderheit sind Serben mit 4,36% der Bevölkerung, während sich die anderen nationalen Minderheiten auf je unter 1% der Bevölkerung belaufen. Am stärksten vertreten sind die Bosniaken, Italiener, Albaner, Roma, Ungarn, Slowenen und Tschechen. Die Verfassung der Republik Kroatien sichert den Angehörigen nationaler Minderheiten nationale Bekenntnisfreiheit, freien Gebrauch der Muttersprache in Wort und Schrift sowie kulturelle Autonomie zu.

Die kroatische Diaspora in der Welt umfasst mehr als zweieinhalb Millionen Menschen.

   Sprache

In Kroatien werden offiziell die kroatische Sprache und lateinische Schrift verwendet.

In einzelnen lokalen Einheiten können gemäß der kroatischen Verfassung und neben der kroatischen Sprache und lateinischen Schrift auch andere Sprachen und die kyrillische oder andere Schriften entsprechend gesetzlich vorgeschriebener Bedingungen in den Amtsgebrauch aufgenommen werden. In einigen Teilen Kroatiens können somit offiziell und neben der kroatischen Sprache noch Italienisch, Serbisch, Tschechisch, Ungarisch, Slowakisch und Russisch verwendet werden.

Kroatisch ist zudem eine der Amtssprachen der Europäischen Union.

   Religion

Durch die kroatische Verfassung hat jeder in der Republik Kroatien Rechte und Freiheiten ungeachtet ihrer Religion, und die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die öffentliche Bekenntnisfreiheit von Glauben oder Weltanschauung und die Gleichheit vor dem Gesetz sind gewährleistet. Die kroatische Mehrheit bekennt sich zum katholischen Glauben und der Rest zur serbisch-orthodoxen Kirche, dem Islam, Protestantismus oder Atheismus.

Die Feier- und Gedenktage in Kroatien umfassen religiöse Feiertage; Heilige drei Könige, Ostermontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stephanitag.

   Klimaanlage

Im kroatischen Binnenland herrscht gemäßigtes Kontinentalklima, im Gebirgsland Gebirgsklima, im Küstenland mediterranes Klima (im Sommer trocken und warm, im Winter feucht und mild) und im Hinterland submediterranes Klima (etwas kältere Winter und wärmere Sommer).

Mit durchschnittlich 2.600 Sonnenstunden jährlich ist die Adriaküste eine der sonnigsten im Mittelmeer, und in Anbetracht der Meerestemperatur im Sommer von zwischen 25 °C und 27 °C ist Kroatien ein beliebtes Reiseziel.

   Menschenrechte und Grundwerte

Die Verfassung der Republik Kroatien garantiert jedem in der Republik Kroatien Rechte und Freiheiten unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Bekenntnis, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt, Bildungsstand, sozialem Status oder anderen Merkmalen.

Die höchsten Werte der kroatischen Verfassungsordnung sind Freiheit, Gleichheit, nationale Gleichberechtigung, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte, Eigentumsrecht, Rechtsstaatlichkeit, Erhaltung von Natur und Umwelt, Demokratie und das Mehrparteiensystem.

Durch das Verfassungsgesetz über die Rechte nationaler Minderheiten werden die Rechte und Freiheiten nationaler Minderheiten zusätzlich geschützt und gewährleistet. Das Recht auf Begründung einer Gesellschaft, Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, sowie Zweigniederlassungen internationaler Organisationen ist durch die Verfassung gesichert.

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