ELTERNGELD

Angestellte und selbstständige Nutzer

Unter den im Gesetz über Mutterschafts- und Elternleistungen festgelegten Bedingungen steht beschäftigten oder selbstständig erwerbstätigen Eltern nach Vollendung des 6. Lebensmonats des Kindes der Anspruch auf Elternzeit zu, die bis zum 8. Lebensjahrs des Kindes genutzt werden kann. Das Recht auf Elternurlaub ist ein persönliches Recht beider beschäftigter oder selbstständig erwerbstätiger Elternteile, das sie mit einer Dauer von 8 (für das Erst- und Zweitgeborene) bzw. von 30 Monaten (für Zwillinge, das Drittgeborene und jedes weitere Kind) ausüben können.

In der Regel nutzen beide Eltern die Elternzeit, jeder mit einer Dauer von vier oder 15 Monaten (je nach Anzahl der Kinder); allerdings kann der Anspruch auf Elternzeit nach Absprache auch nur von einem Elternteil beansprucht werden, die in diesem Fall dann sechs bzw. 28 Monaten dauert (jedem Elternteil bleiben zwei Monate Elternzeit, die nicht auf das andere Elternteil übertragen werden können).

  • Die Lohnfortzahlung während der ersten 6 Monate bzw. 8 Monate der Elternzeit kann für Vollzeitarbeit nicht mehr als 225% der Haushaltsgrundlage bzw. 995,45 Euro monatlich (995,45 EUR) betragen. Die Lohnfortzahlung während der restlichen Dauer der Elternzeit (für Zwillingsgeburten, das dritte und jedes weitere Kind, im verbleibenden Teil) hingegen beträgt 125% der Haushaltsgrundlage bzw. 551,80 Euro.

 

Personen, die andere Einkünfte beziehen, Landwirte außerhalb des Ertrags- und Einkommenssteuersystems, Arbeitslose

Nach Ablauf des Anspruchs auf mütterliche Freistellung von der Arbeit hat diese Kategorie von Eltern Anspruch auf elterliche Freistellung von der Arbeit mit einer Dauer von 6 Monaten bis zum vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes für das Erst- und Zweitgeborene bzw. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes (je nach Anzahl der geborenen Kinder).

 

Personen außerhalb des Arbeitsmarktes

Diese Personen haben Anspruch auf Elternfürsorge in der gleichen Dauer.

  • Die finanzielle Unterstützung bei Beurlaubung eines Elternteils und Elternfürsorge beträgt EUR 309,01 monatlich.

 

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