Arbeitsunfall/Berufskrankheit - kurzfristige Leistungen

  • Gemäß kroatischer Rechtsvorschriften ist ein Arbeitsunfall:
    1. eine durch ein unmittelbares und kurzfristiges mechanisches, physisches oder chemisches Einwirken hervorgerufene Verletzung, sowie eine durch plötzliche Veränderungen der Körperhaltung, unerwarteter Körperbelastungen oder anderen Änderungen des physiologischen Organismus-Zustands hervorgerufene Verletzung, sofern sie infolge der Verrichtung jener Arbeiten oder jener Tätigkeiten entstand, für deren Ausübung der Verletzte gesetzlichen krankenversichert ist, sowie eine Verletzung infolge eines obligatorischen Konditionstrainings zwecks Aufrechterhaltung der psychophysischen Fitness für die Ausübung bestimmter Arbeiten, gemäß besonderer Vorschriften,
    2. eine Krankheit, die unmittelbar und ausschließlich als Folge eines Unfalls oder einer höheren Gewalt während der Arbeitszeit, bzw. der Ausübung jener Tätigkeiten oder in Bezug auf die Ausübung dieser Tätigkeiten entstand, auf Grundlage welcher der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
    3. eine auf gleiche Weise entstandene Verletzung, die sich der Versicherte auf seinem gewöhnlichen Weg von der Wohnung in die Arbeitsstätte und umgekehrt sowie auf dem Weg zu der ihr zugesicherten Arbeit, bzw. zur Arbeit, auf deren Grundlage sich der Versicherte in der Krankenpflichtversicherung befindet, zuzog.
    4. eine Verletzung bzw. Krankheit nach Punkt 1 und 2, die beim Versicherten unter bestimmten Umständen entsteht (reguläre Ausbildung, Rettungsaktionen, Wehrdienst u.a.).

    Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch längere direkte Einwirkung der Arbeitsprozesse und -bedingungen bei bestimmten Tätigkeiten hervorgerufen werden.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Hierfür ist das Formular „Meldung eines Arbeitsunfalls“ bzw. das Formular „Meldung einer Berufskrankheit“ der für den Versicherten örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Krankenversicherung (HZZO), oder alternativ der für den Geschäftssitz des Arbeitgebers örtlich zuständigen Geschäftsstelle der HZZO einzureichen.

Arbeitsunfalls 

Berufskrankheit 

Juristische oder natürliche Personen bzw. staatliche Behörden sind als Arbeitgeber oder Organisator bestimmter Tätigkeiten und Aktivitäten verpflichtet, von Amts wegen oder auf Ersuchen des verletzten oder erkrankten Arbeitnehmers bzw. der versicherten Person, dem die Rechte für den Fall eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit zugesprochen werden, die Anmeldung über den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit einzubringen.

Sollte der Arbeitgeber oder Organisator bestimmter Tätigkeiten und Aktivitäten nicht in Einklang mit dem Aufgeführten vorgehen, hat der ausgewählte Hausarzt auf Antrag der verletzten oder erkrankten versicherten Person oder auf Antrag des zuständigen Facharztes für Arbeitsmedizin die Anmeldung einzubringen.

Im Rahmen der Krankenversicherung wird Versicherten in der HZZO Folgendes zugesprochen:

  1. Anspruch auf spezielle Gesundheitsversorgung für Arbeitnehmer, denen Maßnahmen spezieller Gesundheitsversorgung zugesichert werden, die von Fachärzten für Arbeitsmedizin / Arbeits- und Sportmedizin in Einklang mit den die Gesundheitsversorgung regelnden Gesetzen sowie auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen besonderer Gesetze und Verordnungen durchführen.
  2. Ansprüche bei anerkannten Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten.

Die Ansprüche bei anerkannten Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten werden wie folgt unterteilt:

  1. a) Anspruch auf Gesundheitsversorgung und
  2. b) Anspruch auf Geldleistungen:

– Lohnfortzahlungen während der vorübergehenden durch einen anerkannten Arbeitsunfall bzw. eine anerkannte Berufskrankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit,

– Erstattung der bei der Ausübung des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung aus der Krankenpflichtversicherung, welche durch einen anerkannten Arbeitsunfall bzw. eine anerkannte Berufskrankheit verursacht wurden, anfallenden Fahrtkosten sowie

– Erstattung der Bestattungskosten, falls die versicherte Person stirbt und der Tod direkte Folge des anerkannten Arbeitsunfalls bzw. anerkannten Berufskrankheit ist.

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